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Gemeindebücherei als Betrieb gewerblicher Art
Satzung
für die Gemeindebücherei als Betrieb gewerblicher Art
der Gemeinde Adlkofen
 
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i. V. m. § 60 der Abgabenordnung (AO) erlässt die Gemeinde Adlkofen folgende Satzung:
 
§1
 
Die Gemeindebücherei mit Sitz in Adlkofen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gemeindebücherei ist, allen Gemeindeeinwohnern durch gemeinnützigen Verleih von Büchern, CDs und anderen Medien sowie gute unterhaltende und informierende Literatur zugänglich zu machen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung der in Satz 1 genannten Gemeindebücherei.
 
§ 2
 
Die Gemeindebücherei ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
§ 3
 
Mittel der Gemeindebücherei dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gemeinde Adlkofen erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Gemeindebücherei.
Die Gemeinde Adlkofen erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Gemeindebücherei oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.
 
§ 4
 
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
§ 5
 
Diese Satzung tritt am 01.12.2003 in Kraft
 
Gemeinde Adlkofen
Adlkofen, den 25.11.2003
 
Josef Scharf
1. Bürgermeister
 
 
 

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