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Benutzungsordnung für die öffentliche Gemeindebücherei
 (Büchereisatzung)
 
 
Auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Adlkofen folgende Satzung:
 
 
§ 1  - Allgemeines –
 
(1)   Die Gemeindebücherei Adlkofen ist eine öffentliche Einrichtung und kann von jedermann benützt werden. Die Benutzung als Schulbücherei der Grund- und Teilhauptschule Adlkofen bleibt unberührt.
(2)   Die Gemeindebücherei ist zweimal wöchentlich geöffnet.
Die Öffnungszeiten werden von der Gemeindeverwaltung festgelegt und in der Presse veröffentlicht.
Die Gemeindeverwaltung kann Ferienzeiten festlegen. Diese werden in der Presse veröffentlicht.
 
 
§ 2  - Benutzerausweis –
 
(1)   Jeder Benutzer erhält gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes einen Benutzerausweis. Dieser ist nicht übertragbar.
Namensänderungen und Wohnungswechsel sind der Gemeindebücherei umgehend mitzuteilen. Bei minderjährigen Benutzern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Nutzung der Bücherei erforderlich.
(2)   Der Verlust des Ausweises ist umgehend anzuzeigen. Eine Ersatzausstellung ist erforderlich.
(3)   Der Benutzerausweis ist jährlich zu verlängern.
 
 
§ 3  - Verleihbetrieb –
 
(1)   Die Ausgabe der Bücher und sonstigen Medien erfolgt gegen Vorlage des Benutzerausweises.
(2)   Die Zahl der gleichzeitigen Entleihungen durch einen Benutzer kann von der Büchereiverwaltung begrenzt werden.
(3)   Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen, für Zeitschriften, Kassetten und Compact-Disks eine Woche, für Sprachkurse in Schallplatten- oder Kassettenform 4 Wochen; in besonderen Fällen kann sie verkürzt werden. Fristverlängerungen sind möglich, soweit keine Vorbestellungen vorliegen.
(4)   Wird die Verleihfrist unerlaubt überschritten, so ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Bleiben Rückgabemahnungen unbeachtet, können die Bücher von einem Beauftragten der Gemeinde abgeholt werden; in diesen Fall ist eine Abholgebühr zu entrichten.
(5)   Ausgeliehene Bücher und Medien können vorbestellt werden. Der Besteller wird benachrichtigt und das Buch für 1 Woche zurückgelegt.
(6)   Nicht im Bestand geführte Bücher können gegen Gebühr über den Bayer. Fernleihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.
 
 
§ 4  - Entleihbeschränkungen –
 
(1)  Die Büchereiverwaltung kann Präsenzbestände (Nachschlagewerke, Zeitschriften jüngeren Datums, wertvolle Bücher, etc.) festlegen, die nicht verliehen werden können.
(2)  Solange ein Benutzer mit der Rückgabe von Büchern oder sonstigen Medien in Verzug ist oder geschuldeten Gebühren nicht entrichtet hat, kann er von der weiteren Büchereinutzung ausgeschlossen werden.
 
 
§ 5  - Haftung –
 
(1)   Die entliehenen Bücher und sonstigen Medien sind schonend zu behandeln. Eintragungen und Vermerke jeder Art sind unzulässig. Vorgefundene oder selbst verursachte Schäden sind bei der Rückgabe zu melden. Verluste sind umgehend zu melden.
(2)   Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
(3)   Für Schäden und Verluste ist der Entleiher ersatzpflichtig; bei Minderjährigen haftet hierfür der gesetzliche Vertreter.
(4)   Für Schäden, die durch Missbrauch des Leserausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.
(5)   Für Schäden, die dem Entleiher durch die Benutzung entliehener Medien entstehen, haftet die Gemeinde Adlkofen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 
 
§ 6  - Hausordnung –
 
(1)       Jeder Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Bücher und die Büchereieinrichtung schonend zu behandeln und vor Verschmutzungen zu bewahren.
(2)       Bei Verstößen gegen Absatz 1 ist der Benutzer zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
(3)       Das Rauchen ist in den Büchereiräumen nicht gestattet.
(4)       Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
 
 
§ 7  - Ausschluss von der Benutzung –
 
(1)   Benutzer, die fortgesetzt oder schwerwiegend gegen diese Benutzerordnung verstoßen, können von der weiteren Büchereibenutzung ausgeschlossen werden. Für entstehende Schäden können sie haftbar gemacht werden.
(2)   Personen, in deren Wohnung eine ansteckende Krankheit auftritt, dürfen die Bücherei nicht benutzen.
 
 
 
 
 
§ 8  - Gebühren –
 
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der jeweils gültigen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bücherei.
 
 
§ 9  - Inkrafttreten –
 
Diese Satzung tritt am 01.04.1993 in Kraft.
 
 
Gemeinde Adlkofen
Adlkofen, den 02.07.2008
 
 
 
Josef Scharf
1.Bürgermeister
 

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