| Satzung der Gemeinde Adlkofen über Auszeichnungen |
Satzung der Gemeinde Adlkofen über Auszeichnungenin der Fassung vom 25.03.2003 Die Gemeinde Adlkofen erlässt auf Grund des Art. 23 GO folgende Satzung über Auszeichnungen: § 1 Arten der Auszeichnung Die Gemeinde Adlkofen verleiht an verdiente Persönlichkeiten a) das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Adlkofen, b) den Ehrenring der Gemeinde Adlkofen, c) die Bürgermedaille der Gemeinde Adlkofen, d) die Ehrennadel der Gemeinde Adlkofen. § 2 Ehrenbürgerrecht Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Adlkofen in außergewöhnlichem Maße verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern (Art. 16 Abs. 1 GO) ernannt werden. Die Ernennung ist die höchste Auszeichnung, die die Gemeinde Adlkofen verleiht. Über die Ernennung wird dem Ehrenbürger eine Urkunde in feierlicher Form ausgehändigt. Der Ehrenbürger erhält ferner ein persönliches Geschenk und soll sich in das Goldene Buch der Gemeinde eintragen. Das Ehrenbürgerrecht wird nur an drei lebende Personen verliehen. § 3 Ehrenring Der Ehrenring wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch hervorragende Leistungen auf den Gebieten des Sports, der Kunst, der Wissenschaft, des sozialen Engagements oder des öffentlichen Lebens ausgezeichnet haben. Der Ehrenring wird nur an drei lebende Personen verliehen. Er wird zusammen mit einer Urkunde überreicht. Der Ehrenring ist aus Gold und trägt das Wappen der Gemeinde Adlkofen. Auf der Innenseite wird der Name des Ausgezeichneten und das Datum der Verleihung eingraviert. § 4 Bürgermedaille Die Bürgermedaille wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Gemeinde Adlkofen besonders verdient gemacht haben. Die Bürgermedaille wird nur an fünf lebende Personen verliehen. Die Aushändigung erfolgt zusammen mit einer Urkunde. Die Bürgermedaille ist in Silber gegossen und hat einen Durchmesser von 58 mm. Sie zeigt das Gemeindewappen und auf der Rückseite den Namen des Ausgezeichneten und das Datum der Verleihung. § 5 Ehrennadel Die Ehrennadel wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Gemeinde Adlkofen verdient gemacht haben. Die Ehrennadel wird nur an 7 lebende Personen verliehen. Die Aushändigung erfolgt zusammen mit einer Urkunde. Die Ehrennadel ist aus Gold und trägt das Wappen der Gemeinde Adlkofen. § 6 Mehrmalige Auszeichnung Die verschiedenen Auszeichnungen können nacheinander an die gleiche Person verliehen werden. Die Auszeichnung ist nur zu Lebzeiten möglich. § 7 Verfahren (1) Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen für die Auszeichnungen sind alle Gemeindebürger. Die Vorschläge sollen schriftlich mit Begründung beim 1. Bürgermeister eingereicht werden. (2) Die Auszeichnung wird vom Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. (3) Die Auszeichnung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates mit einer Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. In diesem Fall ist die Auszeichnung an die Gemeinde zurückzugeben. § 8 Verwendung Auszeichnungen dürfen nur vom Inhaber der Auszeichnung getragen werden. Die Auszeichnung verbleibt nach dem Tod des Inhabers bei den Erben. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.04.2003 in Kraft. Gemeinde Adlkofen Adlkofen, den 25.03.2003 gez. Josef Scharf 1. Bürgermeister |