| Neues Befreiungsverfahren der GEZ |
| Seit dem 01.04.05 sind die Befreiungsanträge der GEZ von den Rundfunkteilnehmer selbst auszufüllen und an die GEZ zu schicken. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass dem Befreiungsantrag künftig der jeweilige Leistungsbescheid im Original oder als belgaubigte Kopie befügt werden muss. Im Sinne einer bürgernahen und unbürokratischen Abwicklung ist die GEZ jedoch bereit, auf eine beglaugigte Kopie zu verzichten, wenn die Gemeinde auf dem Antragsformular die Übereinstimmung bestätigt. |